Abhängig von Ihrem Anliegen
Nach Prüfung der Anfrage erläutert das Büro die erforderlichen Unterlagen und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen seiner Zuständigkeit und der gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Anfrage allein bestätigt keinen Termin und leitet kein Verfahren ein.
Amtliche Quelle: marokkanisches Gesetz 46.21, Artikel 43 und 44 ↗Übersetzte Informationen; maßgeblich sind die arabischen Originaltexte der Gesetze.